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Unfallrekonstruktion

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Wenn nicht nur der Schadenumfang, sondern auch der Schadenhergang gefragt ist.

Es kommt nicht selten vor, dass bei einem Unfall der Schadenhergang strittig ist. Beide Seiten beteuern, keine Schuld am Unfall zu haben, der Andere hätte den Fehler gemacht.

Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, fehlende Ladungssicherheit, Spurwechsel, Vorfahrtsverletzungen und viele andere Unfallursachen können zu Unfällen führen, bei denen zur Aufklärung ein Rekonstruktionsgutachten erforderlich wird. Wichtig ist auch immer die Beantwortung der Beweisfrage, ob der Unfall durch korrektes Fahrverhalten in gleicher Situation hätte vermieden werden können.

Wir Sachverständige zeichnen anhand von Unfallspuren, Fahrzeugverformungen, Abriebspuren, Endlagen, Bremsspuren und sonstiger Anhaltspunkte den Unfallhergang nach. Dabei werden die Bewegungsabläufe der Unfallbeteiligten analysiert, sodass die Beantwortung der Schuldfrage oft technisch erfolgen kann. Dabei entscheidet die Qualität der gesicherten Unfalldaten, wie Schadenfotos aller beteiligten Fahrzeuge und der örtlichen Gegebenheit, Vermessung der Unfallspuren, insbesondere die Endlagen, Zeugenaussagen und alle weiteren Informationen zum Schadenhergang über die Möglichkeit, einen Unfall rekonstruieren zu können.

Wenn Sie also in einen Unfall verwickelt werden, dann sammeln Sie möglichst alle Informationen, die Sie bekommen können. Sehr wichtig ist es, möglichst alles zu fotografieren und zu dokumentieren, sodass wir viele Daten bekommen, aus denen wir dann unsere Erkenntnisse ziehen können. Bei strittigen Unfallsituationen lassen Sie bitte die Polizei kommen und bitten Sie die Beamten markante Spuren aufzunehmen, wie beispielsweise das Anzeichnen von Endlagen der Fahrzeuge und die Vermessung der Unfallspuren und der weiteren Unfallgegebenheiten. Lassen Sie entscheidende Aussagen zu Protokoll nehmen, und notieren Sie die Anschrift von Zeugen. Nehmen Sie danach möglichst schnell mit uns Kontakt auf, sodass wir weitere Maßnahmen veranlassen können.

Grundsätzlich sind die Schadenbilder der beteiligten Fahrzeuge oftmals sehr aufschlussreich. Dazu können die beteiligten Fahrzeuge auch bei einer anschließenden Gegenüberstellung untersucht werden. Die Schuldfrage, insbesondere bei kleineren Unfallschäden, lässt sich dabei oftmals schon eindeutig beantworten.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Unfallbeteiligte falsche Aussagen treffen, sich dabei aber, in Unkenntnis der technischen Rekonstruierbarkeit, in falsche Aussagen verstricken, die dann, nach technischer Erkenntnislage, kein Kavaliersdelikt mehr darstellen.

Sollten Sie nun in einen Unfall verwickelt worden sein, bei dem auch die Schuldfrage zu beweisen ist, so bieten wir Ihnen in einem ersten, kostenlosen Informationsgespräch in unserem Sachverständigenbüro die Möglichkeit an, die Erforderlichkeit eines Rekonstruktionsgutachtens mit uns zu erörtern, als Service des Hauses, ohne dass dabei schon Kosten für Sie entstehen.

Rufen Sie einfach an: 04221/ 9 98 98 - 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.