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Unabhängige Beweisführung

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Nur wer etwas beweisen kann, hat die Möglichkeit, sein Recht zu bekommen.

Wenn Sie nicht den Beweis führen, dass...

  • Sie keine Schuld haben,
  • Sie den Reparaturauftrag anders vergeben haben,
  • der Schaden Ihnen in welcher Höhe zugeführt worden ist,
  • die Mängel vorher nicht waren,
  • Sie betrogen worden sind,
  • Ihr erworbenes Fahrzeug nicht „unfallfrei“ ist,
  • Sie den Schaden nicht beeinflussen konnten,
  • die Unfallsituation  anders war, als es der Gegner schildert,
  • Ihr Unfallgegner mehr abrechnet, als ihm zusteht,
  • die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt worden ist,
  • die Versicherung Ihnen zu wenig zahlen möchte,
  • der Unfallgegner in Ihr Fahrzeug fuhr und nicht umgekehrt,
  • Ihr entwendetes Fahrzeug mehr wert ist,
  • u.v.m...

... dann verlieren Sie Ihre Ansprüche und der Andere gewinnt!

Recht haben und Recht bekommen, dass sind oft zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn Sie aber schon vorzeitig die Segel streichen, indem Sie beispielsweise die Schadenhöhe von dem bestimmen lassen, der anschließend Ihnen den Schaden ersetzen muss, dann wird es schwer, das zu bekommen, was ihnen zusteht.

Oft bekommen Geschädigte schon am Telefon gesagt, dass die Versicherung ihren eigenen Gutachter vorbeischicken möchte, um sie gut zu bedienen... etc.

„Nein- sagen“ ist dann Ihr gutes Recht, Sie beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen, der frei von Weisungen Dritter den Sachverhalt aufklärt, ohne dass Sie ewig daran zweifeln müssen, ob die Versicherung auf Ihre Kosten gespart hat.

Nach deutscher Rechtsprechung sind Sie als Geschädigte/r Herr/Dame des Geschehens, Sie bestimmen, wie die Schadenregulierung abläuft. Sie haben den Anspruch auf eine fach- und sachgerechte Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl!

So müssen Sie sich eben nicht ...

  • auf eine Reparatur in einer Billigwerkstatt der Versicherung einlassen,
  • Abzüge in der Schadenregulierung hinnehmen,
  • auf einen Rechtsanwalt verzichten,
  • den Gutachter der Versicherung empfangen,
  • Ihr beschädigtes Fahrzeug an die Versicherung verkaufen,
  • auf die Wertminderung verzichten,
  • auf eine Freigabe der Haftpflicht-Versicherung warten,
  • weniger akzeptieren, als Ihnen zusteht,
  • u.v.m...

....rufen Sie uns einfach an, unter 04221/ 9 98 98 0

Als unabhängige Sachverständige und Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand, DAT, sichern wir Ihre Beweise, überprüfen die Sachverhalte, rekonstruieren den Schadenhergang, ermitteln weitere Zusammenhänge und Ursachen, sodass in der Regel klare Aussagen darüber gemacht werden können, wer in welcher Höhe für den Schaden aufzukommen hat.

Nach den Grundsätzen einer vereidigten Sachverständigentätigkeit erstellen wir unsere Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, unabhängig und ohne den Einfluss von Dritten.

Unsere Auftraggeber sind überwiegend Privatpersonen, Unternehmen und Verbände, sowie, Gerichte und die Polizei und weitere Behörden und Kommunen.

Schadenhöhe, verschwiegene Mängel, falsche Beschaffenheit, Garantieansprüche, Kulanz, normaler Verschleiß, Reparaturfehler, Stand der Technik, Überbeanspruchung, falsche Wartung, Materialermüdung, verschwiegener Unfallschaden...

...wir kümmern uns drum, ohne wenn und aber, wir beraten Sie gern, Neutralität  ist unser Maßstab

DAT Sachverständigenbüro Thon und Klang

 

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie uns täglich zwischen 8 und 18 Uhr erreichen, in dringenden Fällen auch rund um die Uhr, rufen Sie einfach an: 04221/ 9 98 98 - 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.