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Schadengutachten

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"Wer keine Schuld hat, der bekommt alles bezahlt!"

Unsere deutsche Rechtsprechung ist da ganz eindeutig. Wer keine Schuld hat an einem Unfall, der ist als Haftpflichtgeschädigter von der regulierenden Versicherung so zu stellen, als hätte er den Schaden nicht erlitten.

Damit dieser Leitsatz auch in die Realität umgesetzt werden kann, darf der Geschädigte auf einen unabhängigen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt seiner Wahl zurückgreifen. Die dabei anfallenden Kosten sind nach deutscher Rechtsprechung unfallbedingt, sodass die regulierende Versicherung diese übernehmen muss.

Wir haben uns spezialisiert auf die Erstellung dieser erforderlichen Schadengutachten für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen, unabhängig, neutral und ohne Weisung von Dritten.

Wenn die Versicherung Ihnen erzählen will, dass sie eigene Sachverständige hätte, die Ihren Schaden aufnehmen würden, sodass dann eine schnelle Regulierung Ihres Schadens garantiert werden könne, so widerstehen Sie bitte, auch in Ihrem eigenen Interesse, dieser „fair“ klingenden Verlockung.

Die bei einer Versicherung angestellten Sachverständigen sind weisungsgebunden und regulieren ihren Schaden in der Regel nach den internen Versicherungsbedingungen. Dass eine Versicherung dabei möglichst wenig zahlen möchte, liegt doch wohl in der Natur der Sache. Andererseits sollte eine gute Versicherung es nicht „böse“ nehmen, wenn Sie mit unserer Hilfe vollständig regulieren darf. Eine gute Versicherung empfiehlt Ihnen sogar, ein unabhängiges Schadengutachten erstellen zu lassen, welches dann die Abrechnungsgrundlage bildet, nach der Sie Ihren Schaden erstattet bekommen. Versicherungen wie die Huk Coburg oder die Allianz empfehlen grundsätzlich ihre eigenen Gutachter, sicherlich nicht nur, um Gutachterkosten einzusparen...

Mit einer neutralen Schadenbegutachtung durch unsere Sachverständigen können Sie sicher sein, dass Sie die Grundlagen für eine vollständige Schadenregulierung eingeleitet haben.

Bei der Bewertung sämtlicher Schäden an Ihrem Fahrzeug werden wir ausschließlich nach Herstellerangaben kalkulieren. Bei erforderlichen Instandsetzungen weichen wir nicht zu anderen Reparaturmethoden aus, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind. Die Grundregeln einer fach- und sachgerechten Instandsetzung stehen immer über denen von wirtschaftlichen Aspekten. Wir geben also nur Reparaturwege vor, die zur vollständigen Schadenbeseitigung führen werden!

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Soweit erforderlich wird ebenfalls eine Wertminderung in unserem Schadengutachten aufgeführt, damit Sie keinen Schaden aus einer möglichen Erlösschmälerung beim Verkauf Ihres Fahrzeuges erleiden.

Im Falle einer möglichen Totalschadenabrechnung ermitteln wir einen marktkonformen Wiederbeschaffungswert, der den individuellen Erhaltungszustand Ihres Fahrzeuges widerspiegelt. Den Restwert Ihres Fahrzeuges ermitteln wir auf dem regionalen Markt.

Bei uns werden Sie auch nach der Gutachtenerstellung gut betreut. Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen rund um Ihren Schaden an uns, wir helfen Ihnen gern!

So können Sie beispielsweise auch Ihren Ersatzwagen bei uns prüfen lassen, damit Sie sicher gehen, auch zukünftig weiterhin gut fahren zu können.

Auf Wunsch können wir Ihnen auch gute Verkehrsanwälte empfehlen, die Sie dann auch rechtlich optimal beraten können.

Ihr Recht auf eine unabhängige Schadenregulierung:
Rufen Sie uns unter 04221/ 9 98 98 - 0 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin. Wir kommen auch gern zu Ihnen.