Unabhängige Beweisführung
Nur wer etwas beweisen kann, hat die Möglichkeit, sein Recht zu bekommen.
Wenn Sie nicht den Beweis führen, dass...
- Sie keine Schuld haben,
- Sie den Reparaturauftrag anders vergeben haben,
- der Schaden Ihnen in welcher Höhe zugeführt worden ist,
- die Mängel vorher nicht waren,
- Sie betrogen worden sind,
- Ihr erworbenes Fahrzeug nicht „unfallfrei“ ist,
- Sie den Schaden nicht beeinflussen konnten,
- die Unfallsituation anders war, als es der Gegner schildert,
- Ihr Unfallgegner mehr abrechnet, als ihm zusteht,
- die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt worden ist,
- die Versicherung Ihnen zu wenig zahlen möchte,
- der Unfallgegner in Ihr Fahrzeug fuhr und nicht umgekehrt,
- Ihr entwendetes Fahrzeug mehr wert ist,
- u.v.m...
... dann verlieren Sie Ihre Ansprüche und der Andere gewinnt!
Recht haben und Recht bekommen, dass sind oft zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn Sie aber schon vorzeitig die Segel streichen, indem Sie beispielsweise die Schadenhöhe von dem bestimmen lassen, der anschließend Ihnen den Schaden ersetzen muss, dann wird es schwer, das zu bekommen, was ihnen zusteht.
Oft bekommen Geschädigte schon am Telefon gesagt, dass die Versicherung ihren eigenen Gutachter vorbeischicken möchte, um sie gut zu bedienen... etc.
„Nein- sagen“ ist dann Ihr gutes Recht, Sie beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen, der frei von Weisungen Dritter den Sachverhalt aufklärt, ohne dass Sie ewig daran zweifeln müssen, ob die Versicherung auf Ihre Kosten gespart hat.
Nach deutscher Rechtsprechung sind Sie als Geschädigte/r Herr/Dame des Geschehens, Sie bestimmen, wie die Schadenregulierung abläuft. Sie haben den Anspruch auf eine fach- und sachgerechte Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl!
So müssen Sie sich eben nicht...
- auf eine Reparatur in einer Billigwerkstatt der Versicherung einlassen,
- Abzüge in der Schadenregulierung hinnehmen,
- auf einen Rechtsanwalt verzichten,
- den Gutachter der Versicherung empfangen,
- Ihr beschädigtes Fahrzeug an die Versicherung verkaufen,
- auf die Wertminderung verzichten,
- auf eine Freigabe der Haftpflicht-Versicherung warten,
- weniger akzeptieren, als Ihnen zusteht,
- u.v.m...
....rufen Sie uns einfach an, unter 04221/ 9 98 98 0
Als unabhängige Sachverständige und Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand, DAT, sichern wir Ihre Beweise, überprüfen die Sachverhalte, rekonstruieren den Schadenhergang, ermitteln weitere Zusammenhänge und Ursachen, sodass in der Regel klare Aussagen darüber gemacht werden können, wer in welcher Höhe für den Schaden aufzukommen hat.
Nach den Grundsätzen einer vereidigten Sachverständigentätigkeit erstellen wir unsere Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, unabhängig und ohne den Einfluss von Dritten.
Unsere Auftraggeber sind überwiegend Privatpersonen, Unternehmen und Verbände, sowie, Gerichte und die Polizei und weitere Behörden und Kommunen.
Schadenhöhe, verschwiegene Mängel, falsche Beschaffenheit, Garantieansprüche, Kulanz, normaler Verschleiß, Reparaturfehler, Stand der Technik, Überbeanspruchung, falsche Wartung, Materialermüdung, verschwiegener Unfallschaden...
...wir kümmern uns drum, ohne wenn und aber, wir beraten Sie gern, Neutralität ist unser Maßstab
DAT Sachverständigenbüro Klang und Thon
Tipps und Wissenswertes rund um die Beweisführung...
- Wussten Sie schon, dass Sie den technischen und zeitlichen Beweis eines Mangels führen müssen, wenn sie diesen nicht innerhalb eines halben Jahres nach Kauf des Fahrzeuges beim Verkäufer reklamieren?
- Lehnt der Verkäufer eine Nachbesserung ab, können Sie uns beauftragen, die Sachlage zu untersuchen. Sind Ihre Ansprüche gerechtfertigt, so hat der Verkäufer die Kosten der erforderlichen Beweisführung zu tragen.
- Wurde Ihr Fahrzeug nicht fachgerecht repariert, so können Sie in der Regel innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 3 Jahren erfolgreich reklamieren. Die neutrale Beweisführung über die Qualität einer durchgeführten Reparatur können wir Ihnen zusichern.
- Ist das erworbene Fahrzeug tatsächlich so, wie Ihnen der Verkäufer es zugesagt hat, oder liegt sogar ein verschwiegener Unfallschaden vor?
- Führt eine Bagatellisierung eines Vorschadens auch dazu, dass Sie den Wagen zurückgeben (wandeln) können, oder haben Sie das Recht, eine Nachbesserung zu verlangen und in welchem Umfang müsste diese vorgegeben werden? Ohne eine zutreffende Beweisführung können diese Fragen im Einzelfall nicht hinreichend beantwortet werden.
- Nicht selten möchten Versicherungen, dass Sie im Schadenfall einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einreichen. Vor Gericht stellt ein Kostenvoranschlag jedoch oft kein geeignetes Beweismittel dar, sodass Sie ohne unabhängiges Gutachten das Risiko eingehen, vor Gericht zu verlieren, auch wenn Sie eigentlich sonst im Recht sind. Grundsätzlich sind Sie selbst dafür verantwortlich, eine ausreichende Beweislage zu schaffen, also keine falsche Scheu davor, uns zu beauftragen. Sämtliche erforderlichen Kosten hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu übernehmen, insbesondere die Kosten eines von Ihnen frei wählbaren Sachverständigen, übrigens auch die Kosten eines von Ihnen frei wählbaren Rechtsanwaltes. Eine gute Werkstatt sieht das genauso, lässt in Ihrem Auftrag den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig und gutachterlich sichern, sodass Sie Ihre Beweislage vollständig führen können.
Wer auch immer Ihnen etwas anderes vorschlägt, stellt seine Interessen über Ihre Interessen. Er beschneidet Ihr Recht auf eine unabhängige Beweisführung, was für Sie gravierende Folgen haben kann. Eine Versicherung, die Ihnen, obwohl Sie keine Schuld am Unfall haben, einen eigenen Gutachter „vorbeischicken“ möchte, verwehrt Ihnen dieses Recht schon im Ansatz. Lassen Sie sich da bitte, in Ihrem eigenen Interesse, auf nichts anderes ein, bestehen Sie auf Ihr gutes Recht, beispielsweise uns als unabhängige Sachverständige beauftragen zu können. - Hüten Sie sich auch vor Werkstätten, die so eng mit einigen Versicherungen zusammenarbeiten, dass sie reparieren, so wie es ihnen die Versicherungen oder dessen abhängige Prüfexperten vorschreiben, teilweise entgegen den eigenen Herstellervorgaben. Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, dass die Konzepte zur Zusammenarbeit, die dahinter stehen, als Fairplay oder Premiumprodukte wohlklingend tituliert werden. Solche Partnerwerkstätten wissen oft selber nicht, worauf sie sich eingelassen haben, verlieren unzufriedene Kunden, mitten im Preisdiktat einiger Versicherungen und im daraus entstehenden Strudel einer sinkenden Rentabilität.
- Hüten Sie sich aber auch vor Werkstattbetreibern, die nebenbei auch noch als Sachverständige auftreten, oder Sachverständige, die nebenbei noch eine Werkstatt betreiben. Hier bleibt in der Regel deren Unabhängigkeit auf der Strecke. Die Interessen vermischen sich bei diesen Herren oft zu Gunsten ihres eigenen Profites, Ihre Interessen als Geschädigter erscheinen da nur zweitrangig. Sich daraus ergebene Schwierigkeiten in der Schadenregulierung werden auf Ihrem Rücken ausgetragen. Wie kann zum Beispiel ein so genannter Sachverständiger einen Restwert Ihres unfallbeschädigten Fahrzeuges festlegen, um diesen dann anschließend über seine Werkstatt selber aufzukaufen? Wie kann er Reparaturen gutachterlich vorgeben, die dann in seiner Werkstatt die Gewinnsituation ausmachen? Mit einer neutralen und unabhängigen Sachverständigentätigkeit ist dies alles nicht mehr zu vereinbaren. Ein für unsere Berufauffassung untragbarer Zustand, ähnlich wie der Umstand, dass es große Prüforganisationen gibt, die unter dem Deckmantel der scheinbaren Unabhängigkeit „ Prüfgutachten nach Vorgabe der auftraggebenden Versicherung“ erstellen.
Die Neutralität , die Unabhängigkeit und der Leumund eines Sachverständigen ist dessen höchstes Gut, ohne die Einhaltung dieser Werte ist seine Tätigkeit sinnlos.
Wir versichern Ihnen hiermit, unsere Tätigkeiten streng nach diesen Grundsätzen einer vereidigten Sachverständigentätigkeit auszuführen.
Auch wenn unsere Rechtsprechung in einigen Teilbereichen nur schwer verständlich erscheint, erstellen wir unsere Gutachten in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Rechtsprechungen, frei von Weisungen Dritter und im Vertrauen darauf, dass auch unsere deutschen Richter ihre Unabhängigkeit bewahren. Zudem empfehlen wir, zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die Konsultierung von guten Rechtsanwälten, die sich nicht nur im Verkehrs- und Schadenrecht auskennen, sondern ebenfalls eine Berufsauffassung haben, die von Leidenschaft und Unabhängigkeit geprägt ist.
Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie uns täglich zwischen 8 und 18 Uhr erreichen, in dringenden Fällen auch rund um die Uhr, rufen Sie einfach an: 04221/ 9 98 98 - 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.